Aktuelles » Seit 2000 geben Hersteller nur noch Empfehlungen bei der Wahl der PKW-Reifen (10.08.2009 / 08:34)
Reifen-Fabrikatsbindungen, wie sie bisher in den Papieren eines Autos und Anhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ ggf. vermerkt wurden, haben nach dem BMVBW (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) vom Februar 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr“. Bei der Wahl der Reifen soll der Halter des Fahrzeugs oder der Fahrzeugführer auf die Ungefährlichkeit sowie die Vorschriftsmäßigkeit der Reifen acht geben.
Seit Februar 2000 haben nach dem BMVBW (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) die Reifen-Fabrikatsbindungen, die bisher in den Fahrzeugpapieren von Autos und Anhängern unter dem Punkt „Bemerkungen“ vermerkt wurden, „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr“. Das heißt, dass der Fahrzeughalter bzw. der Fahrzeugführer beim Kauf der Reifen auf die Sicherheit und Vorschriftsmäßigkeit der Reifen achten soll. Natürlich müssen alle Reifen den zulässigen Reifendimensionen entsprechen, EG- oder ECE-geprüft sein und auch dementsprechend gekennzeichnet sein. Dies bedeutet für den Fahrzeughalter bzw. den Fahrzeugführer, dass er nachweisen können muss, dass die Bereifung seines Fahrzeuges den Vorschriften entspricht und demnach verkehrssicher ist. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Fahrzeug-Reifen-Kombination von Fahrzeug- oder Reifenherstellern geprüft wurde und der Fahrzeughalter bzw. der Fahrzeugführer dies mit dem entsprechenden Dokument nachweisen kann.
Ansprechpartner für Unbedenklichkeitserklärungen bzw. Reifenfreigaben
Wir bieten Ihnen für viele Fahrzeuge, für die bislang eine Reifenbindung bestand, die Freigaben der Fahrzeug- oder Reifenhersteller und händigen Ihnen das Originaldokument der Freigabe oder eine beglaubigte Kopie aus. Heutzutage wird empfohlen, dieses Dokument ebenso wie die Fahrzeugpapiere im Straßenverkehr mitzuführen.
Sollte sich Ihr Fahrzeug noch im Serienzustand befinden, bekommen Sie weitere Auskünfte bei:
- den Fahrzeugherstellern,.
- den Räderherstellern.
- den Herstellern der ausgewählten Reifen.
Wenn die Reifenhersteller keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Reifen des Autos vorlegen können, sollten Sie einen Fachmann der jeweiligen Überwachungsorganisation aufsuchen oder von einer Umrüstung ganz absehen. Die Reifen sollten in jedem Fall erst montiert werden, nachdem das Dokument vorliegt.