Aktuelles » Neue Sound-Kennzeichnung bei Reifen ab Oktober 2009 (10.08.2009 / 09:10)
Ab Oktober 2009 müssen neu hergestellte Reifen bestimmte Geräuschgrenzwerte einhalten. In der Richtlinie ECE-R 117 hat die EU diese Grenzwerte für das Abrollgeräusch von Reifen festgelegt.
Reifen, die diese Geräuschgrenzwerte erfüllen, müssen ab diesem Zeitpunkt auf der Reifenflanke eine spezielle Markierung tragen, und zwar eine E-Genehmigungsnummer und ein "S" für Sound.
Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) hat mitgeteilt, dass die deutsche Bundesregierung diese Richtlinie ECE-R 117 konsequent umsetzen wird. Es wurden Zeitpunkte festgelegt, ab wann bestimmte Reifen-Typen die Soundkennzeichnung tragen müssen. Reifen ohne Soundkennzeichnung dürfen dann nicht mehr verkauft werden.
Die Zeitpunkte für PKW-Reifen gemäß Richtlinie ECE-R 30 lauten wie folgt:
1. Oktober 2009: Betrifft PKW-Reifen mit einer Querschnitts-Breite bis einschließlich 185 Millimeter
1. Oktober 2010: betrifft PKW-Reifen mit einer Querschnitts-Breite über 185 bis einschließlich 215 Millimeter
1. Oktober 2011: betrifft PKW-Reifen mit einer Querschnitts-Breite über 215 Millimeter.