Aktuelles » Das Problem mit der Winterreifenpflicht (10.08.2009 / 09:55)
Die Straßenverkehrsordnung wurde am 21.12.2005 durch den Bundesrat verändert und besagt mit Wirkung ab dem 01.05.2006: “Bei Kraftfahrzeugen muss die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse angepasst werden. Dazu gehören besonders eine geeignete Bereifung sowie ausreichend Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage“. Befolgt man diese Anordnung nicht, droht ein Bußgeld von mindestens 20 Euro. Ist man als Autofahrer für eine Behinderung des Verkehrs verantwortlich, muss man sogar 40 Euro Strafe zahlen. Im Falle eines Unfalls, bei dem man nicht die richtige Bereifung besitzt, kann man mit einem Punkt in der Flensburger Kartei rechnen.
Herrscht in Deutschland nun Winterreifenpflicht?
Auch wenn die Änderung der Verkehrsordnung in manchen Situationen als Winterreifenpflicht zu verstehen ist, gibt es in Deutschland keine Pflicht, Winterreifen zu befahren. Da viele Autofahrer sich durch die teilweise unklare Vorschrift unsicher fühlen, wird vom ADAC eine Verbesserung des Gesetzes verlangt.
Übernimmt die Versicherung die Kosten bei einem Unfall ohne Winterreifen?
Dieser Punkt kann nur in jedem Fall speziell beantwortet werden. Mit Sicherheit kann man allerdings sagen, dass einige Versicherungen, mit Berufung auf die Verkehrsordnung, Zahlungen verweigern werden. Bei unangemessener Bereifung war auch schon vor der Gesetzesänderung der Kasko-Versicherungsschutz in Gefahr. Es gab mehrere Fälle, in denen Unfallverursacher mit falscher Bereifung von Haftpflichtversicherungen in Anspruch genommen wurden, wobei grobe Fahrlässigkeit als Begründung genannt wurde.
Auch wenn man über die Winterreifenpflicht streiten kann, sollte man, vor allem in Anbetracht der eigenen Sicherheit, im Winter passende Winterreifen wählen, oder als Alternative Ganzjahresreifen benutzen.